1. Die Gefahr geht unbeschadet etwaiger Montageverpflichtungen mit Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Hauses auf den Auftraggeber über.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Mängel - auch im Fall der Weiterveräußerung - zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich längstens innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich zu rügen.